Soli-Erklärung: ausbruch.aufbruch.anarchie

Am 31. Mai 2017 wollte die Polizei einen Berufsschüler aus seiner Nürnberger Berufsschule nach Afghanistan abschieben.
Kampagne ausbruch.aufbruch.anarchie
Diesem offenkundigen gewalttätigen Akt des Staates widersetzten sich seine Mitschüler*innen und wollten seine Abschiebung verhindern, indem sie das Polizeiauto sitzend auf der Straße blockierten.

Auf diese solidarische Aktion der Mitschüler*innen und anderer solidarischer Menschen reagierte die Polizei mit einem Großaufgebot und hartem Vorgehen – das heißt Faustschläge, Tonfa-Schläge, Pfefferspray.

Erst einen Monat zuvor hat der Bundestag eine (weitere) rechtliche Privilegierung der Polizei eingeführt – den tätlichen Angriff – §114 StGB. Ein tätlicher Angriff ist weniger als (versuchte) Körperverletzung, ein einfaches Schubsen ohne (beabsichtige) Folgen kann ausreichen um mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten Haft in den Knast zu gehen.

Neben Anderen, wurde Jan u.a. wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen §114 StGB angeklagt. Jans Prozess ist ein politischer Prozess, denn Jan widersetzte sich damit der Durchsetzung von rassistischen, menschenfeindlichen Gesetzen.

Wir begrüßen das Handeln der solidarischen Menschen vom 31. Mai und freuen uns das Jan solidarische (politische) Freund*innen hat, die ihn in dieser schweren Zeit nun unterstützen und u.a. mit der Kampagne über seine Situation und die Geschehnisse informieren wollen.

Ob in den Abschiebeknästen Europas oder den Gerichtssälen in Nürnberg,
ob auf den Straßen Hamburgs oder den Schlachtfeldern in Rojava,

Unser Widerstand lässt sich nicht wegsperren! Unser Widerstand kennt
keine Grenzen!